Kassenleistungen Krankenkasse Brillen und Sehhilfen

für Brillen:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten zu den Gläsern noch einen Festbetrag als Zuschuss, der sich an der Stärke der Gläser und dem verordneten Material bemisst.
Für Versicherte über 18 Jahre gibt es seit 2017 einen Zuschuss bei starker Kurz- /Weitsichtigkeit von über 6,0 Dioptrien, bzw. bei einer Hornhautverkrümmung von über 4,0 Dioptrien.

für Sehhilfen:
Lupen, Lupen-Lesebrillen und auch die Video-Lupe kann bezuschusst werden. Dazu muss der Augenarzt eine entsprechende Verordnung ausstellen. Über einem Kostenvoranschlag können wir mit der Krankenkasse klären, in welcher Höhe der Zuschuss gewährt wird.
In manchen Fällen, wenn es sich zum Beispiel um ein sehr teures Gerät handelt, kann es auch von der Krankenkasse leihweise zur Verfügung gestellt werden.